E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025: Jetzt umstellen!

Zum 01.01.2025 tritt das Gesetz zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Unternehmen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu empfangen und zu archivieren.

Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und ist für die maschinelle Verarbeitung optimiert. Ab dem 01.01.2025 erhalten Sie Ihre Rechnungen von uns im ZUGFeRD-Format – einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.

Bitte teilen Sie uns, sofern nicht schon vorliegend, bis spätestens 31.12.2024 eine E-Mail-Adresse mit, an die wir Ihre Rechnungen zukünftig senden sollen. Bis zum Jahresende 2024 erhalten Sie die Rechnungen weiterhin im PDF-Format; ab 2025 erfolgt der Versand im gesetzlich vorgeschriebenen ZUGFeRD-Format. Verwenden Sie hierzu das beigefügte Antwortformular.

Ihre Vorteile:

• Gesetzeskonforme Rechnungsbearbeitung ab 2025

• Effiziente und umweltfreundliche Abwicklung

• Optimierte Rechnungsverarbeitung für Sie


Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie hier.

Bei Fragen oder weiteren Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!